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- Artikel-Nr.: 9001-34101000245609
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Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise einsehbar in den Artikelbildern.
RD1 Universal ist eine einkomponentige, schnellabbindende Reaktivabdichtung zur Abdichtung erdberührter Bauteile im Neubau und zur Sanierung von alten Abdichtungen. RD1 Universal verfügt über die Europäische Technische Bewertung (ETA-18/0327) als Flexible Polymermodifizierte Dickbeschichtung (FPD).
- Schnelle Bauwerksabdichtung
- Europäische Technische Bewertung (ETA-18/0327)
- Gebrauchsfertig und ohne Grundierung
- Hoch flexibel und rissüberbrückend
- Einfache Entnahme von Teilmengen
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Abdichtung von Kellerwänden, Bodenplatten, Fundamenten, Balkonen und Terrassen
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Sockelan- und abdichtungen
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Verbundabdichtung (AIV) unter Fliesen und Platten
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Sanierung alter Bauwerksabdichtungen
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partielle Reparatur von Dachabdichtungen
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Zwischenabdichtungen unter Estrichen
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Horizontalabdichtung in und unter Wänden
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Abdichtung wasserführender Anlagen im GaLaBau
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Reparaturarbeiten
Verbrauch:
ca. 1,45 kg/m² pro mm Trockenschichtdicke
Botament, dieVertrauensmarke
VERTRAUEN SEIT 1988
Die Marke Botament steht für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Handwerker und dem Handel. Um diesem Versprechen gerecht zu werden, ist unsere zentrale Aussage „Mit Vertrauen“ Ausdruck unserer ganzheitlichen Philosophie. Unseren Kunden zu dienen und die Zukunft zu sichern, schaffen wir durch echte Werte am Bau. Diesen Leitlinien folgen wir mit unserer Marke, unserer tagtäglichen Arbeit sowie der engen Verbindung zu unseren Partnern.
Einordnung nach CLP-Verordnung
H-Sätze |
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
EUH-Sätze |
EUH208: Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
P-Sätze |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |