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- Artikel-Nr.: 9001-32129510195609
BE901 Plus wird sowohl als Grundierung oder Voranstrich unter bituminösen Materialien als auch zum Feuchteschutz von erdberührten Bauteilen verwendet. BE901 Plus ist hoch beständig gegen aggressive Stoffe nach DIN 4030.
*Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Gefahrenhinweise und Sicherheitshinweise einsehbar in den Artikelbildern.
- Grundierung unter Bitumen-Dickbeschichtungen und KSK-Bahnen
- Dichtanstrich für mineralische Untergründe und WU Betonbauteile
- Streich-, roll- und spritzfähig
- Bis 1 : 10 mit Wasser verdünnbar
Verbrauch:
als Grundierung ca. 150 ml/m² (unverdünnt)
als Dichtanstrich ca. 250 ml/m² (pro Anstrich)
Botament, dieVertrauensmarke
VERTRAUEN SEIT 1988
Die Marke Botament steht für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Handwerker und dem Handel. Um diesem Versprechen gerecht zu werden, ist unsere zentrale Aussage „Mit Vertrauen“ Ausdruck unserer ganzheitlichen Philosophie. Unseren Kunden zu dienen und die Zukunft zu sichern, schaffen wir durch echte Werte am Bau. Diesen Leitlinien folgen wir mit unserer Marke, unserer tagtäglichen Arbeit sowie der engen Verbindung zu unseren Partnern.
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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Signalwort |
Achtung! |
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H-Sätze |
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
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P-Sätze |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P321: Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |