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- Artikel-Nr.: 9000-46920010116008


Beschreibung
Ideal um den Untergrund vor der Verwendung von Pflaster Frisch von Algen und Grünbelag zu reinigen.
Produkteigenschaften:
- Konzentrat – verdünnbar bis 1:20
- wirkt selbstständig innerhalb von 24 Std.
- entfernt Verschmutzungen und Grünbelag
- verbessert die Haftung von Pflaster Frisch
Anwendbar auf:
allen saugfähigen Betonsteinen wie z. B. Pflaster, Gehwegplatten und Pflanzringen, sowie auf nichtsaugenden Untergründen wie z. B. Glas, Fliesen, Keramik
Anwendung:
Außenbereich
1000 ml (Konzentrat) | 2,5 l |
Verarbeitungstemperatur | +5° C - +30° C |
Verdünnbar mit Wasser | bis zu 1:20 je nach Verschmutzung |
Vorbereitung
1. Schritt
Anwendung
1. Schritt
2. Schritt
3. Schritt
Nachbehandlung
Reinigung der Werkzeuge
Hinweise
Um die GPSR-Verordnung (Produktsicherheitsverordnung) zu erfüllen, haben wir für Sie die Kontaktdaten und Kontaktmöglichkeiten zusammengefasst:
Ultrament GmbH
Müllerstraße 8
46242 Bottrop
Tel.: +49 (0) 2041 69 09 – 0
E-Mail: info@ultrament.de
https://www.ultrament.de
Mit über 40 Jahren Erfahrung entwickelt Ultrament Do-It-Yourself-Produkte für perfekte Ergebnisse und tolle Heimwerker-Projekte.
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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Signalwort |
Gefahr! |
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H-Sätze |
H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
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P-Sätze |
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P310: Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen. P321: Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |