Haussicherheit: Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?

Um sich vor Einbruch, Diebstahl und Raub zu schützen, bedarf es ausreichender Sicherheitsmaßnahmen. Beim Thema Haussicherheit sind zwei Bereiche entscheidend: die mechanischen und die elektronischen Schutzmaßnahmen. Die mechanische Haussicherheit umfasst alle baulichen Maßnahmen, um Gebäude, Häuser und Wohnungen wirksam gegen Einbruch abzusichern. Dazu zählen: Türen, Fenster, Schlösser, Roll-Läden, Gitter sowie Verglasungen, auf die besonderes Augenmerk gelegt werden sollte. Nicht nur beim Bau eines Hauses, auch Altbauten lassen sich den Sicherheitsnormen gut anpassen. Türen sind in unterschiedliche Widerstandsklassen eingeteilt. Diese kennzeichnen die einbruchhemmende Wirkung der Türen. Türen der Widerstandsklasse WK 2 sind empfehlenswert. Für Schlösser gilt: Lediglich zugelassene einbruchhemmende Profilzylinder, Einsteckschlösser und Schutzbeschläge nutzen. Alle Fenster sollten prinzipiell über abschließbare Fenstergriffe und Fensterriegel verfügen. Wie Türen, werden auch Fenster aufgrund der einbruchhemmenden Wirkung in Widerstandsklassen eingeordnet. Gleiches gilt für Fenstertüren. Bei Fenstern sollte beim Kauf mindestens EF2 vermerkt sein, bei Fenstertüren EF2/ET2. Auch Fenstergitter können Schutz bieten. Vorausgesetzt sie bestehen aus verzinktem Stahl oder aus Edelstahl. Zudem sollte das Gitter ausreichend tief in der Wand verankert sein. Kellerfenster mit einem Lichtschacht erhalten eine Gitterrostabdeckung mit einer Abhebesicherung.

Besten Schutz bieten Roll-Läden aus Metall. Die Rede ist jedoch von massiven Roll-Läden. Diese sollten zudem mit automatischen Hochschiebesperren versehen sein. Einbruchshemmdende Roll-Ladenanlagen werden in die Einbruchsklassen ER 1 bis ER 6 unterteilt.

Bei den Verglasungen im Innen- und Außenbereich darf auf jeden Fall Sicherheitsglas zum Einsatz kommen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Einscheiben-Sicherheitsglas und Verbund-Sicherheitsglas. Letzteres wird wiederum unterteilt in durchwurfhemmend, durchbruchhemmend und durchschusshemmend.

Bei der elektronischen Haussicherheit stehen Alarmanlagen im Mittelpunkt. Manche Versicherungen setzen diese ab einer bestimmten Hausratsversicherungssumme als verpflichtend voraus, um den Versicherungsschutz aufrechterhalten zu können. Diese elektronischen Helfer melden einen Einbruch, aufhalten können sie diesen natürlich nicht. Vielfach wirken sichtbar angebrachte Alarmanlagen schon abschreckend.

Auf dem Markt sind unterschiedliche Alarmanlagetypen mit verschiedenen Meldervarianten beziehungsweise Auslösermöglichkeiten erhältlich. So kann der Alarm beispielsweise durch Bewegung, Erschütterung oder Glasbruch ausgelöst werden. Es gibt zudem Magnetöffnungsschalter, die auf Lageveränderungen beim Öffnen von Türen und Fenstern reagieren.

Wer seine Immobilie oder Wohnung verantwortungsbewusst vor Einbruch sichern möchte, der sollte sich eingehend informieren, welche Alarmanlage bedarfsgerecht ist. Alle mechanischen Haussicherheitsmaßnahmen sollten ohnehin selbstverständlich sein. Nachlässigkeit und Sorglosigkeit schützen nicht vor Einbruch und Diebstahl.

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