Erschließungskosten und Baunebenkosten

Allgemeine Informationen

Bei der Planung und Finanzierung eines neuen Hauses werden sehr oft die Baunebenkosten nicht mit eingerechnet. Die Erschließungskosten sind aber ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor. Als Erschließung werden sämtliche baulichen Maßnahmen und rechtliche Regelungen bezeichnet, die notwendig sind, um das spätere Gebäude bei dessen Fertigstellung ordnungsgemäß nutzen zu können. Die Erschließung ist eine der Voraussetzungen dafür, dass ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks zu erheben, ist gemäß § 123 Baugesetzbuch Aufgabe der jeweiligen Gemeinde. Folgende Anschlüsse gehören zu einer Grundstückserschließung: Wasser-, Abwasser-, Gas sowie die verkehrsgerechte Anbindung an eine Straße. Wir möchten Ihnen gerne im folgenden Artikel einen informativen Überblick über alle Themen rund um die Erschließung geben.

Voraussetzungen für eine Erschließung

Grundsätzlich kann ein Grundstück erst erschlossen werden, wenn ein Bauantrag vorliegt. Die Baugenehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn auch die Erschließung durch die Kommune erfolgt ist. Die Gemeinde kann bis zu 90 Prozent der anfallenden Kosten für den Anschluss an Strom-, Wasser- oder das Gas-Netz als Erschließungsbeitrag in Rechnung stellen. Falls ein Grundstück mit einem bereits bestehenden Haus gekauft werden sollte, fallen eventuell keine oder nur geringe Erschließungskosten an. Da die Erschließungskosten eines Baugrundstücks von der Gemeinde erst nach Abschluss aller Erschließungskosten an den Bauherrn in Rechnung gestellt werden, kann es unter Umständen Jahre dauern bis die Kosten fällig werden. Die Rechnung ist dann aber sofort zu begleichen.

Erschließungsarten im Überblick mit voraussichtlich geschätzten Kostenangaben, die aber stark variieren können.

  • Erschließungskosten für Strom: Ein Haus kann ohne Strom nicht bewirtschaftet werden. Deshalb lassen sich auch die Kosten für einen Stromanschluss nicht einsparen. Bei einer üblichen Länge der Leitungen rechnet man mit 2000 bis 3000 Euro. Höhere Kosten bei Verlängerung der Leitungen sind hier durchaus möglich. Die Technik für Photovoltaikanlagen wird ständig verbessert, dennoch sollte diese Möglichkeit nur als zusätzliche Maßnahme genutzt werden.
  • Erschließungskosten für Gas: Nicht alle Häuser benötigen einen Gasanschluss. Deshalb ist diese Erschließung nicht unbedingt Standard. Dennoch gibt es viele Haushalte, die nicht ohne Gasanschluss auskommen. Die Erschließungskosten liegen hierfür bei rund 2000 Euro.
  • Erschließung von Wasser/Abwasser: Die Wasserversorgung ist zwingend. Deshalb muss hier mit Kosten von zirka 2000 bis 5000 Euro gerechnet werden, je nachdem wie weit die nächste Anschlussstelle entfernt liegt. Um die Kosten hierfür einigermaßen in den Griff zu bekommen, überlegen einige Bauherren einen Tank zu installieren um das Abwasser darin zu speichern und später von einem Dienstleister abpumpen zu lassen. Das verursacht selbstverständlich auch Kosten und kann auch nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden.
  • Erschließungskosten Telekommunikation: Internet und Telefon spielen heute eine wichtige Rolle in unserem Alltag. Es gibt hier vielfältige Anschlussmöglichkeiten wie zum Beispiel eine Kombination aus TV-Kabelanschluss mit Telefon und Internet. Welche Lösung sie auch wählen, die Anschlusskosten liegen zurzeit bei etwa 1000 Euro.
  • Sonstige Erschließungskosten: Bautechnisch muss ein Baugrundstück auch an das Straßennetz angeschlossen werden, damit Fahrzeuge bis an die Grundstückgrenze fahren können. Auch hierfür muss sich der Bauherr an den Erschließungskosten beteiligen. Da die Kalkulation für diese Aufwendungen sehr unterschiedlich sind, können die jeweiligen Kosten hier nicht beziffert werden.

Wer muss am Ende die Erschließungskosten bezahlen?

Ob ich Bauherr bin oder Hauskäufer ist einerlei. Wichtig ist die Tatsache, dass ich mich vor dem Kauf eines Grundstückes genau informiere, ob die Erschließungskosten bereits abgerechnet sind oder ob sie noch ausstehen. Die Kommunen versenden ihre endgültige Rechnung erst nach Abschluss aller Erschließungsmaßnahmen. Sie senden diese Rechnung dem Besitzer zu, der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung im Grundbuch eingetragen ist. Deshalb vor Vertragsabschluss unbedingt Erkundigungen bei der zuständigen Kommune einholen.

Zu guter Letzt: Die Erschließungskosten können Sie bei der Steuer absetzen.

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