Zwischen Job und Rente – so gelingt der Spagat

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Zwischen Job und Rente – so gelingt der Spagat

Mit 63, 65 oder 67 in Rente gehen, aber schon früher aufhören zu arbeiten. Die Alternative zum Vorruhestand heißt Altersteilzeit und ermöglicht den schrittweisen Ausstieg aus dem Beruf. Geregelt ist dieser gleitende Ausstieg im Altersteilzeitgesetz.

Wer darf Altersteilzeit?

Möglich ist dieser Ausstieg auf Zeit für alle Arbeitnehmer ab 55 Jahren. Diese müssen in den fünf Jahren vor Altersteilzeitbeginn jedoch mindestens 1080 Kalendertage versicherungspflichtige Arbeitnehmer gewesen sein. Zudem sollten noch mindestens drei Jahre bis zum offiziellen Renteneintrittsalter fehlen. Eingerechnet in das Minimum von 1080 Kalendertagen werden auch Zeiten mit Empfang von Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

Auch Teilzeitkräfte, können in Altersteilzeit gehen. Dies gilt allerdings nicht für die Beschäftigung in einem Minijob bis zu 450 Euro. Es muss sich um eine eindeutige Teilzeitbeschäftigung mit gemeldeter Versicherungspflicht handeln.

Wer in Altersteilzeit gehen möchte, sollte sich dies rechtzeitig etwa ab dem 50. Lebensjahr überlegen. Sinnvoll ist auch eine Rücksprache mit der Rentenversicherung, wegen der Berechnung der späteren Altersrente.

Wie geht Altersteilzeit?

Altersteilzeit heißt die Reduzierung der Arbeitszeit um 50 Prozent bis zum offiziellen Renteneintrittsalter.

Die Hälfte der Arbeitszeit berechnet sich dabei aus der in den letzten 24 Monaten vor Eintritt in die Altersteilzeit vereinbarten Wochenarbeitszeit. Bei einer 38-Stunden-Woche läge die Arbeitszeit also noch bei 19 Stunden pro Woche. Damit reduziert sich aber auch der Lohn um die Hälfte. Der allerdings durch staatliche Zuschüsse aufgestockt wird.

50 Prozent Arbeitsleistung, die der Arbeitgeber durch 20%ige Aufstockung auf den Lohn erweitert. So erhält der Arbeitnehmer in Altersteilzeit 70% seines vorherigen Vollzeitgehalts oder Lohns. Die aufgestockten 20 Prozent erhält der Arbeitgeber nach Altersteilzeitgesetz von der Bundesagentur für Arbeit zurückerstattet. Allerdings gilt diese Förderung momentan nicht mehr für vorherige Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld.

Bei normaler Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit bedeutet Altersteilzeit für die Hälfte Arbeit 70% des Gehalts bzw. Lohns zu erhalten. Aber Achtung, die Aufstockung um 20% wird in der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt. Dies gilt es im Vorfeld mit dem Steuerberater zu prüfen. Die Reduzierung des Lohns in den letzten Jahren bis zum Renteneintritt auf 70% kann unter Umständen durch die entsprechend verringerten Rentenbeiträge zu einer Verringerung der späteren Altersrente führen. Ausschlaggebend für die Berechnung ist stets die Grundlage von 45 vollen Erwerbsjahren.

Die Regelung zur Altersteilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Entweder regelt eine Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag die Bedingungen oder sie sind ein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers. Ohne Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet darauf einzugehen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch dafür.

Modelle der Arbeitsteilzeit

Arbeitszeitberechnung und Lohnempfang sind unabhängig vom gewählten bzw. betrieblich möglichen Modell der Arbeitsteilzeit.

1. Teilzeitmodell
Dieses Modell gleicht einer Halbtagsbeschäftigung. Bedeutet, der Arbeitnehmer arbeitet die gesamte Zeit der Altersteilzeit die Hälfte seiner regulären vorherigen Arbeitszeit. Wenn die Altersteilzeit bis zum Renteneintritt fünf Jahre beträgt und er vorher eine 38-Stunden-Woche hatte, dann arbeitet er die gesamten fünf Jahre in einer 19-Stunden-Woche. Wie diese Arbeitszeiten aufgeteilt werden ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und kann individuell festgelegt werden. Entweder jeden Tag in der Woche halbtags oder an drei bis vier Tagen der Woche Vollzeit und die restlichen zwei bis drei Tage ist er zu Hause. Also ein Wechsel von Arbeitstagen und freien Tagen in der gesamten Dauer der Altersteilzeit.

2. Blockmodell
Bedeutet, der Arbeitnehmer arbeitet die halbe Dauer der Altersteilzeit bis zum Renteneintritt voll und danach nicht mehr. Also bei fünf Jahren Dauer und einer vorherigen 38-Stunden-Woche arbeitet er 2,5 Jahre die volle Arbeitszeit von 38 Stunden pro Woche und ab dann geht er in die sogenannte Freistellungsphase. Dabei wird der Lohn von 70% weiterbezahlt, bis der Eintritt in die offizielle Rente folgt. Praktisch ein Arbeitszeitkonto, auf welchem der Arbeitsnehmer in der ersten Hälfte Zeit gutmacht, die er nachher in Freizeit ausgleichen kann.

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