Fördergelder für Diesel Nachrüstung

© Thomas Reimer 248033346 / www.stock.adobe.com

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Fördergelder für Diesel Nachrüstung

Generell können Speditionen und alle anderen Gewerbe die vom Bund freigegebenen Fördergelder zur Nachrüstung ihrer Diesel betriebenen Transporter und Laster seit Beginn des Jahres 2019 beantragen. Um Fahrverboten in Städten aus dem Weg zu gehen, haben sich bereits viele gewerblichen Kfz-Besitzer Fördergelder gesichert. Jeder Betrieb, der dies bis zum 31.05.2019 getan hat, kam in den Genuss eines Förderbetrags von bis zu 3.800 Euro bzw. 5.000 Euro. Antragsteller nach diesem Stichtag erhalten reduzierte Förderungen mit bis zu maximal 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro. Insgesamt 333 Millionen Euro hat der Bund als Fördervolumen vorgesehen. Wie im Ausverkauf, bedeutet dies, wenn weg dann weg.

Wer erhält das Fördergeld vom Bund für eine Nachrüstung seines Diesel-Kfz?

Förderbegünstigt sind gewerblich genutzte Kfz der EU-Klassen M1, M2, N1 und N2. Nach der Förderrichtlinie des Bundes mit Stand vom 10.12.2018 heißt das:

• Dieselbusse im ÖPNV des BMVI.
• Mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV (BMVI)
• Mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen bis zu 7,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen (BMVI)
• Mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4, 5 und 6 mit Stickoxidminderungssystemen

Soweit diese in einer von Grenzwertüberschreitungen betreffenden Stadt oder deren angrenzenden Landkreis ihren Firmensitz haben oder Betriebe, die von ihrem jährlichen Umsatzvolumen mindestens 25 Prozent in einer grenzwertüberschreitenden Stadt erwirtschaften und die nachweisen können.

PKV-Tarifvergleich

Die Höhe der Förderung zur Nachrüstung von genannten Fahrzeugen richtet sich nach Ihrem zulässigen Gesamtgewicht. Demnach gibt es für Transporter bis 2,8 bis 3,5 Tonnen 3.000 Euro und für 3,5 bis 7,5 Tonnen bis zu 4.000 Euro pro Antragstellung (bzw. 3.800 Euro oder 5.000 Euro bei Antragstellung vor dem 31.05.2019).

Dem gegenüber stehen die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geschätzten Kosten für die Nachrüstung der Hardware:

• bei leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen von 2,8 und 3,5 Tonnen zwischen 4.000 bis 8.000 Euro
• bei schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen von 3,5 und 7,5 Tonnen zwischen 6.000 bis 12.000 Euro.

Welche Modelle wurden bisher vom Kraftfahrbundesamt freigeben?

Lange ließ sich das Kraftfahrbundesamt Zeit mit der Zulassung der möglichen Hardware-Nachrüstung für Diesel betriebene Kfz. Nun wurde für einige Modelle im Bereich der Liefer- und Handwerksfahrzeuge eine Freigabe erteilt.

Für folgende Abgasfiltersysteme liegt laut Angabe des ADAC bereits eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) vor:
• Mercedes: Sprinter-Modelle sowie Modelle der C- und E-Klasse und GLK
• Volkswagen: über 60 Modellen aus Baureihen von VW, Audi, Skoda und Seat
• Volvo: Modelle mit 2,0- und 2,4-Liter-Dieselmotor (Euro 5)
• BMW: Modelle mit 2-Liter-Dieselmotoren

Anträge können online über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) unter dem Stichwort „Förderprogramme“ und der Auswahl des jeweils betreffenden Bereichs. Die Antragstellung erfolgt noch bis zum 29.02.2020 über das Förderportal easy online.

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