Die Antwort ist klar und sogleich auch logisch nach zu vollziehen.
Antwort:
Nein, ist nicht zulässig! Sobald an der Klappe etwas verändert wird verliert sie ihre Zulassung!
Da Sie aber eine abZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) für den Schronsteinfeger und das zuständige Amt benötigen raten wir davon ab.