Besteht die Möglichkeit ein PZ-Schloss nachträglich in Brandschutz-Reviklappen nachzurüsten?

Die Antwort ist klar und sogleich auch logisch nach zu vollziehen.

Antwort:

Nein, ist nicht zulässig! Sobald an der Klappe etwas verändert wird verliert sie ihre Zulassung!

Da Sie aber eine abZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) für den Schronsteinfeger und das zuständige Amt benötigen raten wir davon ab.

 

Was ist das abZ?
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung – kurz abZ – ist der Klassiker unter den nationalen Verwendbarkeitsnachweisen für Bauprodukte. Sie wird vom DIBt schon seit 1968 erteilt.
Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.