Handwerkskammer: Wer ist sie und was macht sie?

©  Thomas Reimer 114336348 / www.Fotolia.com

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Handwerkskammer: Wer ist sie und was mach sie?

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Als öffentlich-rechtliche Körperschaft vertritt die Handwerkskammer, jeweils aufgeteilt in Bezirke, die Interessen der Betriebe und Arbeitnehmer im Handwerk. Eingetragen in der sogenannten Handwerksrolle sind alle Handwerkslehrlinge und -gesellen, selbständige Handwerker sowie handwerklichen Gewerbe und Betriebe. Die Mitgliedschaft und der Eintrag ins Verzeichnis sind für alle handwerklichen Tätigkeiten und Gewerke verpflichtend. Wer ein Handwerk ausübt und sich nicht eintragen lässt, betreibt illegale Schwarzarbeit. Das Verzeichnis der Handwerksrolle ist in die folgenden drei Gruppen aufgeteilt:

1. Handwerksordnung (HwO) Anlage A, zulassungspflichtige Handwerksbetriebe (derzeit 41), wie z. B. Zimmerei, Tischlerei, Maurerei oder Maler- und Lackiererei
2. HwO Anlage B1, zulassungsfreie Handwerksbetriebe (derzeit 53), wie z. B. Fliesen- und Plattenleger, Modellbauer, Raumausstatter oder Textilreiniger.
3. HwO Anlage B2, handwerksähnliche Gewerbetreibende (derzeit 57), wie z B. Bodenleger, Rohr- und Kanalreiniger oder Metallschleifer

Die Organisation der Handwerkskammer setzt sich aus der von den Mitgliedern gewählten Vertreterversammlung, Fachausschüssen sowie einem Vorstand und einem Präsidenten zusammen. Die grundlegenden Aufgaben der Handwerkskammer sind:

• Die Datenpflege der Handwerksrolle
• Die Regelungen der handwerklichen Berufsausbildung, inkl. der Prüfungsordnungen für Gesellen und Meister sowie die Durchführung von Prüfungen
• Die Bestellung und Vereidigung von Gutachtern und Sachverständigen
• Die Einrichtung von Schlichtungsstellen
• Wissenserhaltung und -erweiterung im Handwerk durch die Schaffung von Fortbildungsmöglichkeiten
• Beteiligung, Stellungnahme und Berichterstattung in Bezug auf neue Gesetze
• Beratung der Mitglieder in unternehmerischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen
• Berufs- und Ausbildungsberatung sowie Unterstützung bei der Lehrlingssuche
• Interessenvertretung der Mitlieder gegenüber anderer Organisationen
• Die generelle Förderung und Imageaufbesserung des Handwerks

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Profitieren von der Handwerkskammer können also alle Betriebe, Handwerker oder Auszubildende. In Rechts-, Wirtschafts-, Politik- oder Gesellschaftsfragen, kann sich jeder bei Bedarf an die Kammer wenden. Auch Verbraucher genießen einen Nutzen, denn sie haben die Möglichkeit nachzufragen, ob ihr beauftragter Handwerker die angebotene Leistung auch tatsächlich ausführen darf.

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