Wer zahlt die CO2-Steuer?

© Stockwerk-Fotodesign 276212141 / www.Fotolia.com

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Seit diesem Jahr gibt es diese neue Abgabe für den Kohlendioxidausstoß auf die Verfeuerung von Öl und Gas. Lange hatten sich die politischen Parteien darüber gestritten, wer die Last tragen sollte. Seit Ende Juni ist nun klar, die Zeche zahlt der Endverbraucher.

Es geht um den Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten, dem sogenannten Emissionshandel. Zum Januar 2021 wurde der Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 eingeführt und soll er bis 2026 stetig ansteigen. Hintergrund für diese neue Steuer, die eigentlich keine sein soll, ist die Einhaltung der gesetzten europäischen Klimaziele. Die negativen Folgen aus Treibhausgasen und der sinkende pH-Wert des Meerwassers, sollen damit verringert werden. Durch die höheren Kosten bei Gas und Öl, sollen den Verbrauchern sensibilisiert werden. Im Oktober 2020 wurde zur Einführung des CO2-Preises das Brennstoffemissionshandelsgesetz durch die Bundesregierung Deutschland geändert.

Der Aufpreis wird allein im laufenden Jahr den Kauf von Heizöl um etwa acht Cent pro Liter und den für Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde verteuern. So hat es das Bundesumweltministerium berechnet. Über unterschiedliche Förderprogramme für zum Beispiel die Heizungsmodernisierung oder eine klimafreundliche Sanierung sollen die Bundeseinnahmen, die über den CO2-Preis reinkommen, wieder an die Verbraucher zurückgeben werden. Da Mieter von Wohnraum hier keine Entlastung erfahren, war eine Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter angedacht.

Unterschiedliche Modelle wurden dabei debattiert. Überlegt wurde, ob sich die Aufteilung der Kosten an der Energieeffizienz der Gebäude orientieren sollte. Damit sollten Vermieter von alten und schlecht isolierten Häusern mehr Anteile an der CO2-Abgabe bezahlen. Die Idee dahinter war, Immobilieneigentümern einen Anreiz zur Modernisierung zu geben und die zu belohnen, die bereits investiert haben. Somit wären Eigentümer von unsanierten Gebäuden an den Kosten beteiligt worden und in sanierten Häusern hätte der Mieter die CO2-Kosten individuell auf sein eigenes Heizverhalten bezahlt. Dann aber wurde diese Möglichkeit mit dem Aspekt der Fördergelder nicht weiter verfolgt.

Man diskutierte weiter über eine Verteilung von 50 Prozent der Kosten. Ende Mai 2021 schien es so, als könnten sich die deutschen Parteien darauf einigen, dass Mieter und Vermieter jeweils hälftig an den Kosten beteiligt werden sollten. Diese Regelung sollte ab Januar 2022 bis Ende 2024 gelten. Kurz vor der verbindlichen Abstimmung wurde jedoch klar, es wird nichts aus der Kostenteilung. Die Zusatzkosten auf das Heizen mit Öl oder Gas tragen in vollem Umfang die Mieter.

Wie es nun die aktuelle Reglung bestimmt, können Vermieter den vollen CO2-Preis von momentan 25 Euro pro Tonne ausgestoßener Emission über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.

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