Elektro- und Hybridautos: So sichern Sie sich Ihren Umweltbonus

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Elektro- und Hybridautos: So sichern Sie sich Ihren Umweltbonus

Die Förderung durch Umweltbonus und die Kaufprämie für Fahrzeuge mit Batterie und Hybridautos, ist bereits seit dem 2. Juli 2016 in Kraft und kann seit diesem Termin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden. Die Bundesregierung versprach sich von dieser Umweltprämie die Ankurbelung der Elektromobilität, um die Schadstoffbelastungen in der Umwelt zu reduzieren. Mit dem vorhandenen Fördertopf von 600.000 Euro, der allein der Bund zur Verfügung stellte, was etwa 300.000 Neufahrzeugen entspricht, wurden bis Ende 2019 aber nur rund 160.000 Anträge gestellt. Da die Nachfrage beim Autokauf bisher nicht die erwünschten Ergebnisse brachte, soll die Förderung der Elektromobilität verlängert und die Umweltprämie für E-Autos und Hybridautos erhöht werden.

Was beim Autokauf in Sachen Förderung bisher gilt:

• Seit 2016 fördert der Bund neu gekaufte E-Autos und Hybridautos, die mindestens neun Monate auf den beantragenden Autokäufer zugelassen sind.
• Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing.
• Die Förderung beantragen können alle Privatpersonen, Firmen, Unternehmen, Vereine und Stiftungen, auf die ein Elektroauto oder Hybrid-Fahrzeug zugelassen werden kann.
• Für E-Autos beträgt der Umweltbonus je Fahrzeug 4.000 Euro, für Hybridautos je Fahrzeug 3.000 Euro.
• Die Dienstwagenregelung zur Versteuerung von einem Prozent des Neupreises für den geldwerten Vorteil wird für E-Autos und Hybridautos aus 0,5 Prozent gesenkt.
• Mit bis zu 100 Euro wird zusätzlich das AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) bezuschusst. Eine akustische Zusatzeinrichtung, die Blinden und Sehbehinderten verhelfen soll, Autos mit Batterie am Geräusch zu erkennen, da sie sonst für diesen Personenkreis nicht wahrnehmbar sind.
• Mitwirkende Hersteller sind Mercedes, VW, BMW, Renault, Citroen, Peugeot, Volvo, Toyota, Hyundai, Nissan, Mitsubishi und Kia. Der ein oder andere Autobauer legt als Kaufanreiz auf die Kaufprämie sogar noch einen Bonus oben drauf.
• Die Antragstellung kann ausschließlich online über das Internet-Portal der Bafa erfolgen. Hier sind auch alle Fahrzeugmodell aufgelistet, für die es aktuell eine Förderung gibt. Eingereicht werden müssen spätestens einen Monat nach der Antragstellung die Rechnungskopie über den Kauf und der Zulassungsnachweis auf den Antragsteller.

Die Finanzierung der Umweltprämie erfolgt je zur Hälfte durch den Bund und die Autoindustrie. Auf der Kaufrechnung des Neuwagens, die zum Antrag auf Umweltprämie bei der Bafa eingereicht wird, muss der Händler bereits seine Kaufprämie vom Netto-Kaufpreis des Autos abgezogen haben. Dann erhält der Autokäufer nach Bewilligung die andere Hälfte als Umweltbonus vom Staat. Allerdings nur so lange, bis der Topf mit den Fördergeldern erschöpft ist.

Ursprünglich sollte die Förderung zur Elektromobilität bis Ende Dezember 2020 gelten. Da aber bisher noch nicht alle bereitgestellten Gelder abgerufen wurden, hat der Bund sich Mitte 2019 überlegt die Laufzeit zu verlängern und zusätzlich die Prämien zu erhöhen. So soll die Umweltprämie für E-Autos dann mit 6.000 Euro bei einem Listenneupreis bis 40.000 Euro und mit 5.000 Euro bei einem Listenneupreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro gefördert werden. Für Hybrid-Fahrzeuge soll der Förderbetrag auf 4.500 Euro steigen. Der zeitliche Rahmen für die Antragstellung soll bis Ende 2025 ausgeweitet werden. Allerdings nur, wenn bis dorthin ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen und der Fördertopf nicht schon vorher erschöpft ist. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für Dienstwagen mit dem reduzierten Prozentwert von 0,5 soll um 10 Jahre, bis Dezember 2030, verlängert werden.

Als Plus für kleine und mittlere gewerbliche Nutzfahrzeuge, wie sie vor allem in Handwerk und Bau gängig sind, soll es für Lieferfahrzeuge mit Batterie zusätzlich die Möglichkeit zur steuerlichen Sonderabsetzung geben. Somit könnten Firmen dann von 2020 bis 2030 die Hälfte des Anschaffungswertes als Sonderbetrag steuerlich geltend machen.

Wann die Bundesregierung über die geänderte Förderrichtlinie entscheiden wird und wann diese in Kraft treten wird ist noch völlig unklar. So erhält man bei der Suche nach Informationen auf der Seite der Bafa momentan lediglich folgende Hinweise:

„Zum jetzigen Zeitpunkt liegen dem BAFA keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab. Sobald entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt werden können, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“ (Quelle Bafa)

Auch wenn Pläne dann doch umgesetzt werden sollten, ist das Ergebnis fraglich. Denn, ob diese Veränderungen Privatleute, Unternehmen, Handwerk und Bau in naher Zukunft tatsächlich zum Umsteigen vom Diesel auf Elektromobilität verführen, bleibt abzuwarten. Viele potentiellen Autokäufer scheuen bei E-Autos vor allem den hohen Anschaffungspreis, die geringen Reichweiten sowie die fehlende Infrastruktur der Ladesäulen.

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