CO2 Steuer – Welche Mehrbelastungen kommen auf Unternehmen zu?

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CO2 Steuer – Welche Mehrbelastungen kommen auf Unternehmen zu?

Vom Bundeskabinett wurde das Klimapaket für Deutschland bereits verabschiedet und ist nur noch von der Zustimmung des Bundestags abhängig. Es geht hierbei um den Kampf der Bundesregierung gegen die Erderwärmung und vor allem die Umsetzung der Klimaziele für Deutschland bis 2030. Das Bundes-Klimaschutzgesetz umfasst 126 Seiten, seine Eckpunkte wurden auf 22 Seiten zusammengefasst. Das millionenschwere Paket ist voll von unterschiedlichen Maßnahmen. Alle zielen darauf hinaus, die Verbrennung fossiler Brennstoffe zu stoppen und die Energieeffizienz und damit den Klimaschutz auszubauen. Gegliedert ist das Klimapaket der Bundesregierung in vier Eckpunkte:

I. Einführung einer CO2-Bepreisung
was bedeutet:

Eine Zertifikatsverpflichtung für Unternehmen, die fossile Kraftstoffe zur Verbrennung in den Handel bringen. Also für alle die Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel verkaufen. Geplant ist hierbei eine stufenweise Verteuerung der Verschmutzungsrechte, die in Form von Zertifikaten ausgegeben werden. Von 10 Euro pro Tonne erhöht sich der Preis bis im Jahr 2025 auf 35 Euro. Erst danach soll der freie Markt die Preise mit einer Deckelung 60 Euro wieder selbst gestalten können.

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II. Entlastung für Bürger und Wirtschaft
mit den Punkten:

Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler, Entlastung von Wohngeldbeziehern (10%) wegen steigernder Heizkosten, im Mietrecht gibt es keine Umlagefähigkeit der Mehrbelastungen der Eigentümer (als Anreizwirkung zu energieeffizientem Verhalten, wie z. B einer Sanierung)

Senkung der Stromkosten
o Die EEG-Umlage: die jeder Stromkunde zahlen muss, wird zunächst um 0,25 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Die weitere Entlastung der Umlage ist dann an die CO2-Bespreisung gebunden, so dass sie bis 2023 dann 0,625 Cent beträgt.

III. Sektorenbezogene Maßnahmen mit den Sektoren:

Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Energiewirtschaft, Abfallwirtschaft, Gebäude
o Förderung bei der Erneuerung von Heizanlagen bis zu 40 Prozent
o Förderung der Gebäudesanierung und für effiziente Gebäude

Verkehr
o Förderung des Ausbaus der Elektroladestationen in Deutschland von derzeit 20.000 auf eine Million bis 2030
o Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV durch verbilligte Bahnfahrkarten aufgrund der Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent
o Senkung der Dienstwagensteuer auf 0,25 Prozent bei Pkws unter 40.000 Euro Anschaffungswert
o Kaufprämien für Elektroautos von 4.000 Euro und Hybridautos von 3.000 Euro bei einem Anschaffungswert von unter 40.000 Euro
o Kommunen und Länder können Emissionsanforderungen für Busse, Taxen und Mietwagen festlegen
o Ausbau von Radwegen
o CO2-arme LKW werden bei der Maut berücksichtigt
o Reform der Kfz-Steuer durch stärkere Bindung an den CO2-Ausstoss

IV. Einzelmaßnahmen außerhalb der Sektoren mit den Bereichen:

Forschung und Innovation, Green IT, Rolle des Wasserstoffs, Batteriezellfertigung, Speicherung und Nutzung von CO2, Planungsrecht und KfW-Entwicklung

Bereits an dieser knappen Auflistung der Eckpunkte wird deutlich, wer gefördert wird und wer in den kommenden Jahren tiefer in die Tasche greifen und mit Mehrbelastungen rechnen muss. Eine kleine Entlastung sollte es beim Strompreis, durch die Senkung der EEG-Umlage geben. Dieser minimale Vorteil, der auch kleine Betriebe erreicht hätte, wird aber durch die Neuberechnung der Öko-Steuer EEG-Umlage, welche jährlich zum 15. Oktober ansteht, wieder relativiert. Die verantwortlichen Netzbetreiber haben bereits eine Erhöhung angekündigt.

Tankstellen und fossile Brennstofflieferanten werden ihre CO2-Zertifikatsbelasungen an den Verbraucher weiterreichen. Das Handwerk und Gewerbe, welches nicht seinen kompletten Fuhrpark bis 2025 in E-Mobilität auswechselt wird zudem bei der CO2-Steuer für jeden Pkw des Betriebs eine Mehrbelastung tragen müssen.

Die Einnahmen, die sich die Bundesregierung vom Verkauf der Verschmutzungszertifikate und der Öko-Steuer auf Kfz verspricht, sollen in die Fördermaßnahmen zur CO2-Einsparung fließen. Die große Wirtschaft profitiert, doch für kleine Betriebe aus Handwerk und Gewerbe gibt es keinen unmittelbaren Vorteil. Sie tragen am Ende die Kosten für Klima und Umwelt. Viele Wirtschaftsorganisationen fordern eine Nachbesserung Klimapakets, damit auch die regionalen Wirtschaftsträger ausreichend entlastet werden.

sparstrom.de

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