Bausicherheit: Baustoffe und deren Brandverhalten

Das Brandverhalten von Baustoffen ist von besonderer Bedeutung. Es kann letztendlich Leben retten. Die für den Hausbau verwendeten Materialien besitzen jeweils ein unterschiedliches Brandverhalten – die einen können sofort giftige Dämpfe freisetzen, die anderen wiederum rasant lichterloh brennen. Verbundwerkstoffe, Dämmstoffe, platten- und bahnenförmige Materialien, Rohre, Beschichtungen, Bekleidungen und Formteile werden laut Norm unter anderem als Baustoffe bezeichnet.
Für die Flucht aus dem Haus oder aus der Wohnung kann das jeweilige Brandverhalten der Materialien also zeitrelevant sein. Daher: Beim Kauf des Baumaterials immer auf die Norm DIN 4102 achten. Diese regelt das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen und teilt diese in Brandstoffklassen ein.

In Brandstoffklasse A befinden sich die nicht brennbaren Baustoffe, in Brandstoffklasse B wiederum die brennbaren Baustoffe. Brandstoffklasse A listet einerseits A1-Brennstoffe auf, die als vollständig unbrennbar gelten. Dazu zählen unter anderem Ton, Kies, Sand, Lehm, Steine, Zement, Ziegel und Glas. Zu den A2-Brennstoffen der Brandstoffklasse A, die in ganz geringem Maße brennbare Bestandteile besitzen dürfen, gehören zum Beispiel Gipskarton oder Gipsfaserplatten.

Baustoffklasse B ist ebenfalls aufgegliedert. In B1, den so genannten schwer entflammbaren Baustoffen. Werden diese gelöscht, dürfen sie keinesfalls selbstständig weiter brennen. Beispiele: Eichen-Parkettfußboden nach DIN 280, Kunstharzputze nach DIN 18558 oder geklebte PVC-Böden nach DIN 16951.

Normal entflammbare Baustoffe, die nach dem Entzünden durch eine Zündquelle weiterhin selbstständig brennen – letztendlich kommt es auch auf die Bedingungen der Umgebung an – werden der Baustoffklasse B2 zugerechnet. Holz, Beläge aus Linoleum, textile Fußbodenbeläge und elektrische Leitungen sind hier beispielsweise zu benennen.

B3-Brennstoffe sind leicht entflammbar. Das Brandrisiko ist ausgesprochen hoch. B3-Brennstoffe brennen rasant, auch ohne weitere Zufuhr von Wärme. Aus diesem Grund gilt: Sind Baustoffe nach der Verarbeitung noch leicht entflammbar, dürfen diese bei Errichtung oder bei der Veränderung von baulichen Anlagen keinesfalls genutzt werden. Hierzu existieren nur wenige Ausnahmereglungen.

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