Arbeitsunfall von Freunden auf der Baustelle – was tun?

© Photographee.eu 212202198 / www.Fotolia.com

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Arbeitsunfall von Freunden auf der Baustelle – was tun?

Freunde und Verwandte, die beim privaten Hausbau oder der Renovierung auf der Baustelle mithelfen sind ebenso der Gefahr von Arbeitsunfällen ausgesetzt, wie offiziell bestellte Handwerker. Die schwersten Arbeitsunfälle auf dem Bau sind bei ungeübten Bauhelfern zu beklagen, die sich nicht so routiniert auf der Baustelle bewegen, wie die Profis. Daher gilt auch für Freunde und Verwandte eine gesetzliche Pflicht zur Unfallversicherung bei der BG Bau, der Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft.

inba arbeitsschutz
Für diesen Unfallschutz gelten bestimmte gesetzliche Grundlagen:

• Eine Woche vor Beginn der Helfertätigkeit muss durch den Bauherrn eine Meldung an die BG Bau erfolgen.
• Das genaue Bauvorhaben, die offiziell bestellten Handwerksbetriebe sowie die geplanten Leistungen durch private Bauhelfer müssen hier gemeldet werden.
• Der Bauherr hat später auch die Nachweise über die geleisteten Arbeitsstunden einzureichen.
• Auch Freunde und Verwandte, die keinen Stundenlohn für ihre Mithilfe erhalten oder mit einer geringen Aufwandsentschädigung zufrieden sind, müssen zwingend gemeldet werden.
• Selbst, wenn die Bauhelfer eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, müssen ihre Tätigkeiten auf dem Bau bei der BG gemeldet werden.
• Der Bauherr selbst und dessen Ehepartner müssen nicht gemeldet werden, diese sollten sich aber für den Ernstfall durch eine private Unfallversicherung schützen.
• Übt ein befreundeter Bauhelfer eine selbstständige Tätigkeit aus, muss dieser ebenfalls nicht versichert werden. Hier ist der Unfallschutz über sein Gewerbe gewährleistet. Es handelt sich, auch wenn er einen Freundschaftsstundenlohn für seine Hilfe erhält, um eine Beauftragung, wie bei der Bestellung eines fremden Handwerksunternehmens.
• Die Kosten der Versicherung hat der Bauherr zu tragen, wobei sich die Beiträge pro Arbeitsstunde von Bundesland zu Bundesland deutlich unterscheiden. Die zuständige regionale BG gibt hier Auskunft.

Nur so sind private Bauhelfer im Falle eines Arbeitsunfalls oder auch auf dem Hin- und Rückweg zur Baustelle versichert und erhalten entsprechende Entschädigung bei einem Unfall. Wer seine Bautätigkeiten nicht meldet, dem droht ein empfindliches Bußgeld. Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind private Hilfsleistungen, die – rechnet man alle Bauhelfer zusammen – eine Gesamtzeit von 40 Stunden nicht übersteigen.

Gerade weil Ungeübten die Routine fehlt, sollte der Bauherr zudem auf einen ausreichenden Arbeitsschutz achten. Seinen privaten Bauhelfern eine gute Beleuchtung auf der Baustelle zur Verfügung stellen sowie sie auf das Tragen von Schutzkleidung, Helm und Sicherheitsschuhen hinweisen.

Auch wichtig zu wissen, wenn Freunde auf dem Bau helfen:

Für Fehler, die durch private Bauhelfer, wie Freunde, Verwandte oder Bekannte passieren, gibt es keine Gewährleistungsansprüche. Auch wenn durch sie Schäden am Haus entstehen, sind diese nicht durch Versicherungen gedeckt. Der Bauherr hat diese selbst zu verantworten. Auch die meisten privaten Haftpflichtversicherungen treten bei sogenannten Freundschaftsdiensten im Schadensfall nicht oder nur minimal für private Bauhelfer ein. Bei größeren Schäden, wie z. B. verursachten Wasserschäden, kann dies zu einer enormen finanziellen Belastung werden. Sich im Vorfeld bei den entsprechenden Versicherungsgesellschaften zu informieren ist in auf jeden Fall ratsam.

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Was versichert ist, sind Schäden gegenüber Dritter, wenn der Bauherr eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wenn Nachbarn oder Fußgänger zu Schaden kommen, sind Sach- und Personenschäden jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme gedeckt. Hierbei ist es egal ob der Schaden durch den Bauherren selbst oder durch den privaten Bauhelfer verursacht wurde.

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