Was bedeutet die Ablehnung der steuerlichen Förderung für das Handwerk?

© Wolfilser 212421259 / www.Fotolia.com

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Was bedeutet die Ablehnung der steuerlichen Förderung für das Handwerk?

Die Verhandlungen zur Durchsetzung des Klimapaktes wurden fast zur Zerreisprobe zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Viele Details mussten weiter diskutiert und entsprechend nachgebessert werden.

Nur einzelne Punkte erhielten auf Anhieb eine Zustimmung. Darunter zählen:

• Landwirtschaft, Gebäude und Verkehr sind die Bereiche der Wirtschaft, die mit Höchstmengen für Emissionen belegt werden.
• Die CO2-Steuer wird in jedem Fall auf den Weg gebracht.
• Da Hersteller und Händler von Öl und Benzin ihren zu zahlenden Preis für Emissionsrechte mit Sicherheit an den Endverbraucher weitergeben werden, wird es eine entsprechende Entlastung für Verbraucher und damit für das Handwerk im Mittelstand geben.
• Vielfliegen wird durch eine erhöhte Luftverkehrssteuer eingedämmt.

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In einigen Teilbereichen jedoch war Klärungsbedarfs nötig. So hatte der für den Emissionshandel angedachte Preis je Tonne CO2 von zehn Euro und einer Seigerung bis 2026 zu Diskussionen geführt, da dieser in Bezug auf seine Höhe für einige Vertreter nicht ausreichend schien, um Umwelt und Natur zu schützen. Ebenso waren die Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie und die Steuersenkung auf Bahntickets ein Streitpunkt gewesen. Vor allem aber wurden sich Bund und Länder nicht einig bei der geplanten steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Gebäudesanierungen. Umbau und Sanierung von Dach und Haus sollten steuerlich begünstigt werden. Doch hier spielte der Bundesrat nicht mit und entzog seine Zustimmung. Bis zu einem Gesamtbetrag von 2,5 Milliarden Euro schätzten die Bundesländer die Einbußen aus den Vergünstigungen für die energetische Gebäudesanierung. Im Gegenzug sollte der Bund die Gesamteinnahme des Emissionshandels über die CO2-Bepreisung erhalten.

Durch die Unklarheiten bei den steuerlichen Vergünstigungen für energetische Sanierungen hatten viele Hausbesitzer aus Unsicherheit bereits bestehende Aufträge bei den Betrieben aus Handwerk und Bau storniert. Dadurch war die Auftragsplanung für betreffende Betriebe schwierig geworden. Auch konnten Handwerker ihre Kunden durch fehlende Klarheit nicht über die Möglichkeiten der Fördermodalitäten beraten.

Deutsche Bauvermittlung

Das größte Problem bestand in der ungerechten Lastenaufteilung zwischen Bund und Ländern bei einer gleichzeitigen Entlastung für Bürger und Endverbraucher. Nun hat der eingesetzte Vermittlungsausschuss für die offenen Punkte einen Kompromiss gefunden und Ergänzungen sowie Änderungen zum Klimapaket vorgeschlagen. Demnach werden,

• energetische Gebäudesanierungen mit 20 Prozent der Investitionskosten bis zu insgesamt 40.000 Euro vom Staat gefördert.
• die im Zuge einer energetischen Gebäudesanierung anfallenden Kosten für den Energieberater zu 50 Prozent als steuerlich absetzbare Ausgaben anerkannt • die Pendlerpauschale bis 20 Kilometer in den kommenden Jahren von 0,30 Euro bis auf 0,38 Euro pro Kilometer angehoben.
• die Entfernungskilometer ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten und Betriebsausgaben in Form einer Mobilitätsprämie berücksichtigt.
• die Beträge der CO2-Steuer mit einem Einstiegspreis von 25 Euro anstatt 10 Euro beginnen.
• die Verbraucher von einer niedrigeren EEG-Umlage profitieren, die den Strompreis senken soll.
• Bahnkosten im Fernverkehr durch die Absenkung der Mehrwertsteuer günstiger • den Gemeinden und Bundesländern höhere Gelder zur Entlastung der Steuervergünstigungen zugestanden.

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