Innovative Finanzierungsvorschläge

Zum Beispiel gibt es die KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die KfW-Banken werben mit "energieeffizientem Bauen" und bieten in ihrem KfW-Wohneigentumsprogramm Kredite bis zu 75.000 Euro an. Laut Energiesparverordnung (EnEv) darf der Energieverbrauch bei einem Neubau einen bestimmten Standardwert (Effizienzhaus-100-Standard) nicht überschreiten. Dieser bezieht sich auf den Energiebedarf eines Gebäudes pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche. Das KfW70-Haus ist noch energieeffizienter, weil es 30 Prozent weniger Energie verbraucht. Die Höhe des zinsgünstigen Darlehens wird nach dieser Einsparung berechnet - inklusive Bonus oder einem Tilgungszuschuss.

Sie möchten ihr Haus oder Wohnraum energetisch sanieren? Kein Problem! Das KfW bietet unter dem Thema "Wohnraum modernisieren" ebenfalls zinsgünstige Kredite bis zu 75.000 Euro an. Auch für den altersgerechten Umbau von Wohneigentum gibt es Zuschüsse und Förderung durch die KfW.

Der Klassiker fürs Eigenheim lautet Wohn-Riester: Dies bedeutet, sich den Hausbau oder den Kauf einer Wohnung staatlich fördern zu lassen. Ein Teil des Einkommens wird in den Wohn-Riester-Vertrag eingezahlt, dafür gibt es Zuschüsse vom Staat. Sie können dies steuerlich absetzen. Das angesparte Geld muss für eine Immobilie verwendet werden, zum Beispiel indem es direkt in einen Bausparvertrag eingezahlt wird.

Eigenheimförderung durch die Länder und Kommunen ist eine weitere Möglichkeit beim Bau oder Kauf einer Immobilie. Hier ist es angeraten, sich bei der jeweiligen Landesbank zu informieren, da die Förderung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.

Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien verspricht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA): Gefördert werden Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und kombinierte Heizungsanlagen. Die BafA vergibt aber nur Zuschüsse.

Die Wohnungsbauprämie ist eine spezifische Förderung für Bausparverträge die bis zu 8,8 % betragen kann. So wird die Wohnungsbauprämie nur dann gewährt, wenn eine Einzelperson ein Einkommen von maximal 25.600 Euro pro Jahr aufweist. Für verheiratete Paare verdoppelt sich diese Summe auf 51.200 Euro.

Förderungen für altersgerechten Umbau von Bestandshäusern ist für Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen gedacht. Auch beim Neubau von barrierefreien Häusern werden Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch. Die Krankenkassen, die Rententräger oder die Sozialversicherungsanstalten sind bei Nachfragen gern behilflich.

Sie benötigen rechtliche Betreuung oder Beratung zum Thema KfW-Fördermittel?

Die Rechtsanwaltskanzlei LFlegal mit Sitz in 30175 Hannover steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner vor Ort: Rechtsanwalt Henning Lüdecke

www.lflegal.de

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