Die neue Grundrente: Das sollten Sie wissen

© MQ-Illustrations 308550108 / www.stock.adobe.com

© MQ-Illustrations 308550108 / www.stock.adobe.com

Die neue Grundrente: Das sollten Sie wissen

Sie soll im Januar 2021 kommen, so wurde es am 19.02.2020 beschlossen. In Zeiten von Corona werden nun erste Stimmen laut, die Grundrente wegen der bevorstehenden Kosten nochmals auf Eis zu legen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte allerdings in jedem Fall am Start zum 1. Januar 2021 festhalten. Gerade in der momentanen Situation zeigt sich deutlich, wie wichtig Geringverdiener in unserer Gesellschaft sind. Vor allem ihnen soll die Grundrente zugutekommen.

Unter den Senioren, deren Rente ab dem nächsten Jahr aufgebessert werden soll, sind rund 70 Prozent Frauen. Sie machen den Hauptteil an Geringverdienern aus, da meist sie durch Tätigkeiten wie in der Pflege oder im Einzelhandel zu den Menschen mit kleinen Einkommen gehören. Der Zuschlag auf kleine Renten wird jeweils individuell ermittelt. Im Verlauf dieses Jahres wird bei der Deutschen Rentenversicherung geprüft, welchen von den etwa 20 Millionen momentanen Rentenempfängern die Grundrente zusteht und wie hoch diese jeweils ausfallen wird. Einen Antrag für den Erhalt der Grundrente muss daher niemand stellen. Alles soll automatisch durch die Rentenversicherung auf den Weg gebracht werden. Kosten wird das den Staat zunächst mehrere hundert Millionen Euro für die Vorarbeit, Überprüfung und Verwaltung der Rentenversicherung. Danach wird die Aufstockung der Renten im ersten Jahr mit 1,3 Milliarden Euro und ab dem zweiten Jahr mit 1,5 Milliarden Euro zu Buche schlagen.

Wer profitiert von der Grundrente und wie hoch ist die Grundsicherung?

Mindestens 33 Beitragsjahre in der Rentenversicherung müssen vorgewiesen werden. Darunter fallen die Einzahlungen durch den Arbeitgeber aus einem Beschäftigungsverhältnis sowie Jahre für Kindererziehung und die der Pflege Angehöriger. Nicht berücksichtigt werden Zeiten der Arbeitslosigkeit. Dies gilt zum Beispiel auch für Rentner in den ostdeutschen Bundesländern, die aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Wende oft einige Zeit ohne Arbeit waren.

Es soll vermieden, dass Rentner, die Nebeneinkünfte zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung haben, vom Rentenaufschlag profitieren. Daher wird jährlich eine Einkommensprüfung durchgeführt, wobei die steuerfreie Einkünfte und Freibeträge berücksichtigt werden. Somit könnten Neurentner erst um ein Jahr versetzt profitieren, wenn die Steuererklärungen vorliegen. Aber grundsätzlich erhalten die Grundrente nur Senioren unter bestimmten Einkommensgrenzen.

Berücksichtigt werden dabei alle Beitragsjahre, in welchen der Betreffende mindestens 30 und höchstens 80 Prozent des jährlichen Durchschnitteinkommens aller Beschäftigten verdient hat. Die Berechnung für die Grundrente ist allerdings ein kompliziertes Verfahren. Vor allem, da die wenigsten Betroffenen durchgehend während ihres Arbeitslebens sehr schlecht verdient haben. Wer also komplett 35 Jahre lang nur 30 Prozent Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten aus einen festen Angestelltenverhältnis bezogen hat, profitiert vom vollen Aufschlag. Nach Aussagen des Arbeitsministeriums soll die maximale Höhe des Zuschlags bei über 400 Euro liegen. Wer nicht den vollen Soll erfüllt, wird einkommensabhängig berechnet. Mit prozentualen Verrechnungen über dem Mindestbetrag, inklusive steuerrelevanter Berücksichtigung, wird jeder Zuschlag individuell bewertet.

Es wird sich zeigen, ob es Rentner in Deutschland nach Einführung der Grundrente erspart bleiben wird, den Weg zum Sozialamt anzutreten um Wohngeld zu beantragen. Experten gehen davon aus, dass hierbei auch regionale Begebenheiten eine große Rolle spielen werden. Ist es doch ein Unterschied, die Miete für Wohnraum in einer Großstadt oder auf dem Land aufbringen zu müssen. Auch je nach Bundesland wird es unterschiedlich sein, ob Rentner künftig auf Wohngeld oder staatliche Grundsicherung angewiesen sind.

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.