Arbeitslos im Alter - Welche Möglichkeiten gibt es?

© marchmeena29 1129901625 / IStockphoto.com

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Arbeitslos im Alter - Welche Möglichkeiten gibt es?

Immer weniger Menschen über 50 Jahren finden, nachdem sie arbeitslos geworden sind, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß. Die Möglichkeiten einen sozialversicherungspflichtigen Job im Alter zu finden werden stetig geringer. So vermeldete die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren von 2007 bis 2017 einen Vermittlungsanstieg von nur 8 Prozent. Im Jahr 2017 war jeder fünfte Arbeitslose in Deutschland über 55 Jahre alt.

Wer innerhalb der letzten 24 Monate vor seiner Arbeitslosigkeit für mindestens zwölf Monate in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung stand, hat immerhin Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) für sechs Monate. Es gilt, je mehr Jahre an Beitragszahlung zusammenkommen, umso länger wird das ALG I gewährt. So erhält ein älterer Arbeitsloser zum Beispiel ALG I für 24 Monate, wenn er insgesamt 48 Beitragsmonate vorweisen kann.

Die Zeit des Anspruchs auf ALG I kann also genutzt werden, um sich auch mit 50plus nochmal fit für den Arbeitsmarkt zu machen. Denn die Überlegung, gleich nach der Phase der Unterstützungszahlung in Rente zu gehen, sollte gut durchdacht werden. Grundsätzlich geht dies auch nur, wenn 35 Betragsjahre nachgewiesen werden können. Zudem sollten die Rentenabzüge mit in die Überlegung einberechnet werden. Bei einem Eintritt in die Frührente nach der ALG-Phase handelt sich um nicht zu verachtende finanzielle Einbußen, dich sich auch auf die spätere Zeit der Regelrente bis zum Lebensende auswirken.

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Die Perspektiven einen Job zu finden, sehen aber mager aus, denn die Vorurteile in Unternehmen gegenüber Älteren überwiegen. Von jüngeren Arbeitnehmern versprechen sich die Betriebe eine länge Betriebszughörigkeit, warum sich die Einarbeitung eher lohnen würde. Auch für flexible Umstrukturierungen am Arbeitsplatz bedarf es nach Meinung der Betriebe eher junge und unkritische Arbeitsnehmer. Auch die Politik hat diese negative Tendenz erkannt und Programme zur gezielten Förderung der Generation 50plus entwickelt.

• Förderung der Weiterbildung

Die Entscheidung, ob eine Weiterbildung gefördert wird, liegt in der Hand der Arbeitsagentur. Eine mögliche Genehmigung zur bezahlten Weiterbildung richtet sich nach dem bisherigen Beruf, persönlichen Belangen sowie dem Stand des regionalen Arbeitsmarktes und der Bereitschaft zur Mobilität.

Bei geförderten mehrjährigen Umschulungen gibt es seit 2016 sogar zusätzliche Anreize in Form von Prämien. Hierfür muss es sich um eine Weiterbildung handeln, die über mindestens zwei Jahre angelegt ist und am Ende ein anerkannter Berufsabschluss erfolgt. Für die erfolgreiche Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro obendrauf, für die absolvierte Abschlussprüfung nochmals 1.500 Euro.

Aber auch für kurze fachliche Weiterbildungen gibt es Unterstützung. So erhalten ältere seit 2019, die z. B. bisher im Handwerk oder Bau tätig waren, arbeitslos wurden und bisher weniger mit der digitalen Welt zu tun hatten, eine Förderung. Der gekonnte Umgang in den sozialen Netzwerken birgt enorme Möglichkeiten sich wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

• Förderung durch Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber

Die Arbeitsagentur überstützt den neuen Arbeitgeber bis zu 36 Monate bei der Einstellung von arbeitslosen mit 50plus mit bis zu 50 Prozent des Bruttolohns. Unternehmen, die diese Förderung erhalten, müssen den Arbeitsnehmer nach Auslauf des Eingliederungszuschusses weiterbeschäftigen. Dies mindestens über die Dauer, in welcher der Betrieb zuvor die Förderung erhalten hat.

Die Möglichkeit auf Eingliederungszuschuss kann sowohl vom Arbeitsuchenden, als auch vom Betrieb beim Arbeitsamt angefragt werden. Der Antrag sollte jedoch vor dem Beginn des betreffenden Jobs gestellt werden. Das neue Arbeitsverhältnis darf allerdings nicht mit einem ehemaligen Betrieb, mit welchem in den letzten vier Jahren ein Arbeitsvertrag von mindesten drei Monaten bestand, eingegangen werden. Für die Zulassung der Förderung muss vorher mindesten über die Zeit von sechs Monaten Arbeitslosengeld gezahlt worden sein.

• Förderung der Existenzgründung

Für mutige, die sich im Alter über 50 noch selbständig machen möchten, gibt es von der Arbeitsagentur einen Existenzgründerzuschuss. In jedem Einzelfall entscheidet das Arbeitsamt individuell über die Förderung. Viele Voraussetzungen spielen hierfür eine Rolle. Der Betreffende sollte sich daher eingehend und im speziellen Fall bei der Arbeitsagentur informieren.

Zusätzlich gibt es seit 2005 die „Perspektive 50+“. Diese richtet sich an Langzeitarbeitslose, die von der Arbeitsagentur gesondert und intensiv gefördert werden. Betriebe und Unternehmen werden mit Auszeichnungen bei Wettbewerben für Ihre Teilnahme am Förderprogramm unterstützt. Allerdings brachte die Förderung des Bundes bisher nicht den erhofften Erfolg und steht daher in der Kritik.

Wer sich aktiv auf Suche nach einer Arbeit im Handwerk oder einem anderen Betrieb machen möchte, hat auch die Möglichkeit sich auf speziellen Jobmessen umzusehen sowie sich dort selbst zu präsentieren. Auf diesen Messen suchen Unternehmen gezielt nach spezieller und langjähriger Erfahrung in verschiedenen Berufen.

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