Der Bund sollte von den Einnahmen des Klimapakets, wie der CO2-Steuer, profitieren. Bundesländer hingegen sollten die Steuervergünstigungen der energetischen Gebäudesanierung tragen. Unklarheiten, die zu Diskussionen und Auftragsstornierungen im Handwerk führten.
Fehler im Steuerbescheid der Einkommenssteuer können dem Finanzamt auch nach dem einmonatigen Fristablauf noch zur Nachprüfung vorgelegt werden. Die Korrektur der Abgaben ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Jahren danach noch möglich.