Verpackungsgesetz für den Handel – die wichtigsten Fakten

© nikbu 78076347 / www.stock.adobe.com

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Verpackungsgesetz für den Handel – die wichtigsten Fakten

Bereits 1993 beschloss die Regierung ein Gesetz, das Hersteller zwang, ihre in den Umlauf gebrachten Verpackungen zurückzunehmen. Um selbst in ihren Lagern nicht in Kartons, Plastikmüll und sonstigen Verpackungen zu ersticken, durften Handel und Hersteller eine Sammelfirma gründen. Damit waren das Duale System und der Grüne Punkt entstanden. Seither werden in gelben Säcken und Tonnen jährlich rund 18 Millionen Tonnen Müll gesammelt, was einer Pro-Kopf-Menge von 220 Kilogramm Verpackungsmüll entspricht.

Mit dem Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft trat, wurden die Verpflichtungen für Entsorgung und Recycling von Müll weiter ausgeweitet. Nun müssen Handel und Hersteller – auch der Onlineshop – sich einmalig im Verpackungsregister LUCID eintragen und jährlich ihre Verpackungsmengen bei der neuen ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) melden. Vor allem die Steigerung des Anteils recycelbarer Kunststoffverpackungen zur Vermeidung von Plastikmüll ist der Grundgedanke, der hinter dem neuen Verpackungsgesetz steht.

Karton.eu

Aktuelle Kontrollen haben gezeigt, dass bisher nur nicht alle der Pflicht der jährlichen Meldung nachkommen. Vor allem im Onlinehandel wird die Pflicht zur Dokumentation nicht ernst genug genommen. Bisher hat die Zentralstelle des Verpackungsregisters zweitausend Fälle bei den Vollzugsbehörden gemeldet, die als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die Strafen reichen je nach Gewicht des Vergehens von einem Vertriebsverbot bis zu 200.000 Euro Bußgeld sowie einer möglichen Gewinnabschöpfung.

Ausgenommen von der Meldepflicht sind Mehrwegverpackungen, wie Pfandflaschen und Servicepackungen. Letzteres betrifft Betriebe, die ausschließlich Verpackungen in Umlauf bringen, die direkt im Betrieb mit Ware befüllt werden, wie zum Bespiel die Bäckertüte, das Wurstpapier oder gar der Coffee-To-Go-Becher. Hier ist die Registrierung durch die Hersteller erfolgt. Registrierte Hersteller werden von der Zentralstelle online veröffentlicht. Damit können Betriebe die Eintragung ihrer Verpackungshändler kontrollieren.

Wer als Hersteller oder Händler Verpackungen in den Umlauf bringt, ist verpflichtet sich zu registrieren. Die Onlineanmeldung auf verpackungsregister.org sowie der Vertragsabschluss mit einem Entsorger und die Meldung der Systembeteiligung erfolgen einmalig. Der zeitliche Aufwand liegt etwas bei einer Viertelstunde. Hinzu kommen die jährlichen Mengenmeldung im Register LUCID, die jeweils nur ein paar Minuten Zeit beanspruchen. Kosten für die Eintragung entstehen keine, der finanzielle Ausgleich wird über die Entsorgungskosten getragen.

sparstrom.de

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