So finden Sie die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

© AA+W 140260527 / www.Fotolia.com

© AA+W 140260527 / www.Fotolia.com

So finden Sie die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

Generell sollte die Rechtform der unternehmerischen und persönlichen Umstände angepasst sein. Dazu zählen auch eine gewisse Außenwirkung sowie der Bekanntheitsgrad und damit das Vertrauen in die Rechtsform innerhalb der eigenen Branche. Die beliebte englische Limited zum Beispiel ist einfacher zu gründen und das Startkapital niedriger als bei der deutschen GmbH. Akzeptanz und Popularität dieser ausländischen Unternehmensart sind allerdings, gerade im Handwerk, nicht sehr hoch.

Bei der Anmeldung eines Gewerbes sollte daher mit Bedacht vorgegangen werden. Im Allgemeinen geht es vorrangig um die Fragen der unternehmerischen Unabhängigkeit, des Kapitaleinsatzes, des Aufwandsvolumens und die der Haftung. Diese vier Punkte stellen auch die Hauptunterschiede der einzelnen Rechtsformen dar, die es zu prüfen gilt.

Die Frage der unternehmerischen Unabhängigkeit

1. Einzelfirma und Kleinstunternehmen

Der Einzelunternehmer hat jegliche unternehmerische Freiheiten, die er für sich und sein Unternehmen für erstrebenswert hält. Er trägt allerdings auch selbst die Verantwortung für den Erfolg seiner Entscheidungen und damit seines Unternehmens.

2. Personengesellschaft

Da die Partnerschaft der Rechtsformen der GbR, OHG oder KG von Natur darin liegt, dass hier mehrere Personen ein Unternehmen leiten, ist auch generell die Entscheidungskraft auf mehrere Schultern verteilt. Ausnahme bilden hier nur gesonderte vertragliche Vereinbarungen unter den Partnern.

3. Kapitalgesellschaft

Unternehmerische Freiheit genießt nur der Alleingesellschafter einer Ein-Mann-GmbH. Alle sonstigen GmbHs und UGs mit mehreren Gesellschaftern oder auch bei der AG gibt es keine unternehmerische Unabhängigkeit innerhalb der Firma. Entschieden wird hier immer im gemeinschaftlichen Beschluss.

Die Frage des Kapitals

1. Einzelfirma und Kleinstunternehmen

Bei Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Kapitalbedarf vorgeschrieben. Eine Entnahme von Kapital durch den Unternehmer ist zwar generell erlaubt, doch sollte der Inhaber entsprechende Disziplin walten lassen.

2. Personengesellschaft

Für einen Mindestkapitaleinsatz gibt es keine Vorgaben bei einer Personengesellschaft. Die Höhe der Einlagen der einzelnen Partner wird von diesen im Unternehmensvertrag selbst festgelegt. Kapitalentnahmen können auf gemeinschaftlichen Beschluss aller Teilhaber erfolgen.

3. Kapitalgesellschaft

Zur Gründung einer GmbH wird ein Grundkapital von 25.000 Euro benötigt. Wobei die Hälfte davon direkt und zu Beginn zur Verfügung stehen muss. Die Eröffnung kann auch nur durch eine einzige Person, dem sogenannten Alleingesellschafter, erfolgen. Eine Entnahme von Kapital ist aber nicht möglich, es sei denn, durch umfangreichen Gesellschafterbeschluss bei der GmbH. Bei der AG wurde das Kapital durch Aktionäre beschafft, die durch den Aktienkauf Anteilseigner am Unternehmen sind. Eine Kapitalentnahme ist nicht möglich.

Die Frage des Aufwands für Buchhaltung und rechtliche Formalitäten

1. Einzelfirma und Kleinstunternehmen

Sehr geringer bürokratischer Aufwand bei der Gründung. Eine einfache Anmeldung beim Gewerbeamt genügt, um die Einzelfirma zu eröffnen. Für die Buchführung ist es in jedem Fall sinnvoll, sich an einen professionellen Steuerberater zu wenden. Im Normfall müssen dem Finanzamt die Unternehmenszahlen jeweils für ein Quartal vorgelegt werden. Eine Bilanz am Jahresende ist nicht notwendig, es genügt eine einfache Gewinn- und Verlustaufrechnung des Jahres.

2. Personengesellschaft

Für Personengesellschaften wie GbR, KG und OHG bedarf es keiner aufwendigen Gründungsformalitäten. Es genügen ein Unternehmervertrag und die Eintragung der Firma. Allerdings sind Personengesellschaften bilanzierungspflichtig, müssen die Bilanzen aber nicht wie bei den Kapitalgesellschaften offenlegen.

3. Kapitalgesellschaft

Aufwendige und umfangreiche monatliche Buchführung und Bilanzierungspflicht. Jährlich müssen verschiedene Unterlagen, wie z. B. bei der GmbH Protokolle der Gesellschafterversammlung, vorgelegt werden. Viele Änderungen, wie z. B. eine Änderung der Prokura-Befugnis müssen dem Handelsregister gemeldet werden. Aktiengesellschaften unterliegen nochmals strengeren Formalitäten. Für alle Kapitalgesellschaften herrscht Bilanzierungspflicht und die Bilanzen sind grundsätzlich offenzulegen.

Die Frage der Haftung

1. Einzelfirma und Kleinstunternehmen Einzelunternehmen haften in vollem Umfang mit ihrem Gesamtvermögen. Sowohl geschäftlich als auch privat. Bei Banken hat dies einen positiven Aspekt bei Kreditanfragen.

2. Personengesellschaft Bei Personengesellschaft haftet jeder einzelne Partner auch vollständig mit seinem Privatvermögen. Auch hier reagieren Banken meist positiv.

3. Kapitalgesellschaft Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG ist die Haftung beschränkt. Dies bedeutet, Unternehmen haften im Schadensfall nur mit dem Geschäftsvermögen und Gesellschafter nur bis zur Höhe ihres jeweiligen Kapitaleinsatzes. Bei kleinen GmbHs oder UGs verlangt die Bank bei einer Kreditanfrage allerdings eine private Bürgschaft der Gesellschafter. Somit ist die beschränkte Haftung erweitert und jeder Gesellschafter haftet der Bank gegenüber zusätzlich mit seinem Privatvermögen. Im Schadensfall gegenüber Geschäftspartnern bleibt es jedoch bei der beschränkten Haftung.

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.