Nachfolge im Betrieb: Was gilt es zu beachten?

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Nachfolge im Betrieb: Was gilt es zu beachten?

Die größten Probleme bei der Betriebsnachfolge bestehen im Handwerk und hier vor allem im Bereich der Firmen bis zu fünf Mitarbeitern. Oft sind Kinder heute nicht mehr gewillt in die Fußstapfen der Eltern zu treten und die Tradition der Familie weiterzuführen. Unternehmern, die sich nicht frühzeitig mit der Betriebsübergabe auseinandersetzten, bleibt meist am Ende nur noch die Betriebsaufgabe. Aber gerade heute ist es wichtig, dass im Handwerk Fachwissen sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bleiben.

Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Weiterführung eines Unternehmens:

• Übergabe an Familienmitglieder
• Beteiligung von eigenen Mitarbeitern oder Gesellschaftern
• Verpachtung der Firma
• Weiterführung durch eine Stiftung
• Verkauf des Betriebes

Nachfolgersuche im engsten Umkreis

Was früher als Regel galt ist seit Jahrzehnten überholt. Längst wird der älteste Junior nicht mehr automatisch Nachfolger vom Senior im Unternehmen der Familie. Hierbei ist nicht ausschließlich der Unwille und die Umorientierung der jüngeren Generation verantwortlich. Auch steuerliche und erbschaftsrelevante Belange spielen eine große Rolle bei der Nachfolgeregelung innerhalb der Familie. Sollten potentielle Nachkommen vorhanden sein, ist eine frühzeitige Aussprache im Familienkreis das A und O für eine funktionierende Betriebsübernahme. Vor allem, wenn mehrere Kinder es anstreben die Firma weiterzuführen, ist die interne Diskussion von entscheidendem Wert. Streitigkeiten über Eitelkeiten oder finanzielle Dinge werden so vermeiden.

Bei Kleinbetrieben, die als Einzelunternehmen oder in einer Personengesellschaft geregelt sind, besteht die Möglichkeit die Firma über eine Stiftung weiterzuführen, in welcher Zuständigkeiten, Befugnisse und Verantwortungen im Vorfeld klar geregelt werden. Auch steuerlich kann sich die Gründung einer Stiftung sehr vorteilhaft auswirken. Allerdings sollte bei diesem Gedanken in jedem Fall ein Experte hinzugezogen werden, damit tatsächlich die gewünschten Ergebnisse erzielt werden.

Wichtig ist auch in jedem Fall, Mitarbeiter frühzeitig auf den Weg einer Betriebsübernahme mitzunehmen. Sollte ein Familienmitglied bzw. der Familienrat oder eine Stiftung das Unternehmen weiterführen, sollte dies mit den eigenen Mitarbeitern bereits in der Planungsphase kommuniziert werden. Damit werden Zukunftsängste und Unsicherheiten eingedämmt. Das Vertrauen der Mitarbeiter in den Arbeitgeber bleibt bestehen und Kündigungen aus Selbstschutz bleiben aus. Denn hier liegt in der Regel das Know-how, welches benötigt wird, um die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens aufrecht zu erhalten.

Sind keine Nachkommen vorhanden, oder lehnen diese eine Betriebsübernahme dankend ab, können die eigenen Mitarbeiter auch eine Chance auf Weiterführung der Firma sein. Je eher Sie über die Gedanken des Betriebsinhabers informiert sind, umso intensiver können sich die Beschäftigten Überlegungen über eine eventuelle selbstständige Weiterführung machen.

Allerdings, wer hierbei daran denkt Mitarbeitern das Unternehmen verkaufen zu wollen, scheitert meist. Häufig sind es die finanziellen Mitteln der Arbeitnehmer, die hier den Weg von Wollen und Ausführung kreuzen. Alternativen können hier der Teilverkauf oder eine Verpachtung sein. Diese Vereinbarungen lassen sich in vielfältiger Weise, zum Beispiel über die Ausschüttung von Gewinnbeteiligungen, ausarbeiten. In diesen Fällen ist für den Inhaber ein weiterhin vereinbartes Mitspracherecht möglich und ein stufenweises Aussteigen gegeben. Wenn Mitarbeiter die Möglichkeit der Betriebsübernahme nutzen, ist dies von großem Vorteil für die weitere Wirtschaftlichkeit der Firma. Der bisherige Arbeitnehmer kennt das Unternehmen und hat das nötige fachliche Wissen. Für die Kunden bleibt so objektiv alles beim Alten. Langjährige Kundenbindungen und das Vertrauen in die Leistungen bleiben bestehen.

Wird das Unternehmen bereits als Kapitalgesellschaft geführt, im Handwerk meist in einer GmbH geregelt, ist eine Beteiligung von Familienmitgliedern oder Mitarbeiter durch Eintragung im Handelsregister möglich. Alle relevanten Dinge können im Gesellschaftervertrag beliebig festgelegt werden. Hierbei ist es zudem möglich, dass der Senior zunächst bis zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt Gesellschafter des Unternehmens bleibt und der Nachfolger als Geschäftsführer eingesetzt wird. Diese Konstellation bietet sich ebenfalls an, wenn kein Nachfolger aus dem näheren Umfeld gefunden werden kann. So ist eine kontrollierte Einbindung externer Dritter in die Unternehmensphilosophie möglich.

Egal, ob Schenkung, Verpachtung oder Beteiligung, bei der Betriebsübergabe ist es wichtig, eine geplante Übergabephase einzurichten. Der gewünschte Erfolg kann durch den sogenannten Stoß ins kalte Wasser sonst schnell zum Ruin des Unternehmens führen. Der scheidende Inhaber sollte daher immer noch eine längere Zeit zur Unterstützung zur Verfügung stehen. Eine gewisse Kontrolle über Betriebszahlen und Erfolg führen. Dies aber ohne lukrative Innovationen des Nachfolgers durch Besserwisserei auszubremsen. Auch nach der Übergabephase ganz loslassen zu können, ist ein wichtiger Aspekt, der nicht unterschätzt werden darf.

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