Winter – Schlechtwetter – Kurzarbeit, die Regelung für den saisonbedingten Arbeitsausfall in Unternehmen aus Handwerk und Bau heißt Saison-Kurzarbeitergeld. Beantragt werden kann dieser finanzielle Ausgleich von allen Betrieben im Bau, unabhängig von der Größe des Unternehmens.