Baustaub - die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte 2019

©  schulzfoto 144950125 / www.Fotolia.com

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Baustaub - Arbeitsplatzgrenzwerte 2019

Das Arbeiten unter Staubbelastung macht auf Dauer krank. Besonders betroffen hiervon sind vor allem Handwerker im Baugewerbe, steinverarbeitende Berufe oder auch Gebäudereiniger. Krankheiten wie die Staublunge oder auch die Quarzstaublunge (Silikose) und Lungenkrebs werden durch die ständige Belastung bei der Einatmung feinster Staubpartikel gefördert und gehören zu den Top 10 der anerkannten Berufskrankheiten.

Seit Beginn 2019 gelten verschärfte Richtwerte, die von der BG Bau auch ständig kontrolliert werden. Werden bei den Prüfungen Missachtungen der Vorgaben festgesellt, unterbinden die Kontrolleure das Weiterarbeiten. Wer also keine ausreichenden Schutzmaßnahmen getroffen hat, für den kann es teuer werden.

Die Übergangsregelung mit einem Grenzwert von 3,0 mg/m³ ist seit dem 1. Januar 2019 abgelaufen. Seither gilt der Richtwert von 1,25 mg/m³. Dieser vom Bundesarbeitsministerium in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 504) definierte Grenzwert gilt für

E-Staub: Staubpartikel, die durch Mund und Nase eingeatmet werden können.
A-Staub: feinste Staubteilchen, die sich bis in den Lungenbläschen (Alveolen) ablagern. Im Sprachgebrauch auch bekannt als Feinstaub. Hierunter fällt z. B. auch Kohlenstaub.

Ohne Hilfsmittel ist der gefährlichen Staubbelastung nicht beizukommen. Auch handelsübliche Staubsauger versagen hier ihren Dienst, da die kleinen Partikel die Filter verstopfen.

Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?

Bereits durch staubarme Techniken, bedachtes Handeln und einfache Maßnahmen, kann die Staubentwicklung am Arbeitsplatz verringert werden. Schutzmaßnahmen und Techniken, die zur Staubreduzierung beitragen sind:

• Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, wie einer Staubmaske
• Die Verwendung von Maschinenaufsätzen zur Staubabsaugung, damit beim Bohren, Fräsen, Schleifen, Meißeln Stäube sofort von der Absaugvorrichtung erfasst werden, bevor diese in die Atemwege gelangen können
• Die Verwendung von Luftreinigern, z. B. bei Abbrucharbeiten
• Auf Abschottungen, wie Staubschutztüren achten
• Nassbearbeitungstechniken der trockenen Bearbeitung vorziehen
• Materialien, die stauben nicht offen am Arbeitsplatz lagern
• Vorrangig Materialien verwenden, die fertig gemischt sind oder aus Granulat bestehen
• Staubende Abfälle in geschlossenen Behältnissen transportieren
• Gute Durchlüftung der Arbeitsräume
• Staubaufwirbelungen z. B. durch Befeuchtung reduzieren

Ziel muss es immer sein, so staubreduziert als möglich zu arbeiten, um die gesundheitsschädliche Belastung so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich zu den Maßnahmen, die getroffen werden können, muss eine Gefahrstoffbeurteilung für den Arbeitsplatz vorliegen.

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