Asbest gilt längst als Sondermüll. Die Entsorgung der asbestlastigen Schadstoffe stellt vor allem auf Baustellen einige Anforderungen an die Verantwortlichen. Doch wer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung? Die gesetzlichen Regelungen weisen bei dieser Frage noch Lücken auf.
Die sachgerechte Verbundabdichtung zum Schutz von Feuchtigkeitsschäden ist in bestimmten DIN-Normen festgehalten. Dies gilt für den Innen- und Außenbereich ebenso, wie für die Verarbeitung von Flüssigmitteln oder der Verwendung von Abdichtungsbahnen.