Asbest gilt längst als Sondermüll. Die Entsorgung der asbestlastigen Schadstoffe stellt vor allem auf Baustellen einige Anforderungen an die Verantwortlichen. Doch wer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Entsorgung? Die gesetzlichen Regelungen weisen bei dieser Frage noch Lücken auf.