Können Sie bei Baunox.de Revisionsklappen für den Aussenbereich erwerben? Diese Thematik wird in diesem Beitrag beantwortet.
Bauverträge: Hierin unterscheiden sich die einzelnen Verträge im Bausektor
Ärger durch mangelhaftes Baumaterial? Diese Rechte haben Sie!
Rechte und Pflichten sind klar definiert, doch auch die Dokumentation derer sollte nicht vernachlässigt werden.
Überstunden sind immer mal wieder ein Streitthema. Doch welchen Regelungen gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
In vielen Firmen sind Kurzarbeit, Home-Office oder gar Betriebsschließungen an der Tagesordnung. In anderen Betrieben sind erhöhte Anforderungen an die Mitarbeiter gefragt. Im Zuge von Corona hat sich in der arbeitsrechtlichen Betrachtung einiges verändert.
Vor allem das Handwerk und Kleinbetriebe stehen zu Zeiten von Corona vor einer ganzen Reihe an Fragen. Weiterarbeiten ohne Kurzarbeit oder Home-Office heißt es vor allem für Betriebe im Handwerk und für Bauarbeiter. Doch auf was müssen Arbeitgeber achten?
Die Wirtschaft in Deutschland steckt tief in der Corona-Krise. Kleinunternehmen wie Friseure oder Kosmetikstudios können ihre Betriebsausgaben nicht mehr beglichen. Die Regierung bietet Zuschüsse, Stundungen und Kredite, aber auch vereinfachte Insolvenzregelungen.
Covid-19 hat die Wirtschaft und den Arbeitsalltag fest im Griff. Zwangsschließungen und Kurzarbeit sind die Folge. Es droht eine Pleitewelle. Die Regierung versucht Kleinbetriebe und Handwerk zu unterstützen. Doch das Rückgrat der Wirtschaft ist von Insolvenz bedroht.
Geringverdiener und Menschen die sich der Kindererziehung und Pflege gewidmet haben, sollen als Senioren einen gesicherten Lohn erhalten. Eine Grundrente soll die Mindestgrenze an Einkommen sichern, die Rentner benötigen, um über die Runden zu kommen.
Damit Wohnraum vor allem für Ältere und Familien bezahlbar bleibt, hat die Regierung die Mitpreisbremse eingeführt. Je nach Angebot des vorhandenen Platzes haben die Länder die Möglichkeit Mietsteigerungen auszubremsen. Jetzt wurde nochmals nachgebessert.
Die Digitalisierung schluckt den gelben Schein. Krankenmeldungen bei Arbeitsunfähigkeit gehen künftig mittels elektronischer Übermittlung auf den Weg. Die Weiterleitung der Information bei Krankheit an den Arbeitgeber bleibt jedoch in der Pflicht des Arbeitgebers.